Elternbrief vom 15.03.2021

Selbst-Schnelltests in dieser Woche

Liebe Eltern, liebe Schüler, liebe Lehrer,

die aktuelle Situation erfordert schnelle Reaktionen. Wie heute bekannt wurde, soll unsere Schule im Laufe dieser Woche die angekündigten Selbst-Schnelltests erhalten. Dies bedeutet, dass damit die Testpflicht in Kraft tritt. Ich gehe davon aus, dass wir am Mittwoch oder Donnerstag die Pflichttestung durchführen können.

Bitte beachten Sie/beachtet deshalb, dass alle Schüler, die im Präsenzunterricht sind (zurzeit Gruppe B-Woche) an diesem Selbst-Test teilnehmen müssen. Ohne die Teilnahme an dem Selbst-Test dürfen die Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Außerdem muss die Datenschutzerklärung ausgefüllt werden. Diese haben wir heute an alle Schüler der Gruppe B-Woche ausgeteilt. Die Vorlage lege ich auch anbei.

Schüler, die die Datenschutzerklärung nicht abgeben bzw. nicht am Selbst-Test teilnehmen, müssen wir nach Hause schicken.

Sollten Sie/solltet ihr einen aktuellen Nachweis über eine erfolgte Corona-Testung in dieser Woche besitzen (z. B. vom Hausarzt), kann dieser anstelle des Selbst-Tests eingereicht werden.

Eine Belehrung über die Testpflicht wird aktenkundig gemacht.

Die Testpflicht für die Schüler beginnt immer mit dem erstmaligen Betreten der Schule pro Woche. Dies werden wir im Vertretungsplan hervorheben. Schüler, die erst später in der Woche zur Schule kommen, melden sich zuerst im Sekretariat. Dann findet der Selbst-Test statt.

Der normale Ablauf der Selbst-Testung sieht folgendermaßen aus:

  • Die Schüler kommen morgens ins Schulhaus, waschen sich die Hände und gehen in ihren Unterrichtsraum.
  • Mit Beginn der Unterrichtstunde werden die Selbst-Tests ausgeteilt.
  • Der Lehrer gibt das Startsignal: Testen – Warten – Ergebnis.
  •  Video dazu: https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q#file

oder https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ

  • Verspätete Schüler melden sich im Sekretariat (Test im Anschluss).

Ist der Test negativ, dann dürfen die Schüler dem Unterricht weiter folgen, ist er positiv, müssen die Eltern die Schüler abholen und den Anweisungen des Gesundheitsamtes folgen.

Wir haben unseren Hygieneplan den aktuellen Bedingungen angepasst. Besonders wichtig sind das Einhalten der Abstände, das morgendliche Händewaschen und die Nutzung von Atemschutzmasken (AHA-Regeln). Ebenso legen wir großen Wert auf das regelmäßige Lüften. Ich bitte deshalb alle, auf warme Kleidung zu achten.

Bitte informieren Sie sich/informiert euch auch zur neuen Corona-Schutzverordnung bzw. zum SMK-Blog (www.bildung.sachsen.de bzw. https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html).

Ich bitte um Verständnis über die kurzfristigen Maßnahmen. Im Interesse der Gesundheit aller Schüler und Lehrer sind sie aber notwendig. Ich glaube, dass wir damit einen sicheren Weg zur Durchführung des Präsenzunterrichts finden.

Anbei finden Sie/findet ihr den Elternbrief des sächsischen Kultusministers zum Thema Selbst-Test und die Vorlage für die Datenschutzerklärung.

Ich wünsche Ihnen/euch alles Gute.

Viele Grüße

Mario Coccejus

Corona-Schutz-Verordnung (§5a, Abs. 5) vom 05.03.2021:

„Ab dem 15. März 2021 […] eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Corona Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen […] Das […] gilt nur für diejenigen Schulen, in denen Selbsttestkits […] in hinreichender Zahl vorliegen. […]“

Die Datenschutzerklärung für Schüler kann nach dem Login unter „Aktuelles“ heruntergeladen werden.

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Author: coccejus