Hausordnung

Vorläufige Hausordnung

Hier die PDF-Datei der ab August 2024 gültigen Hausordnung.

1.   Allgemeine Verhaltensregeln
1.1.  Alle Schulmitglieder verhalten sich stets so, dass niemand
gefährdet oder belästigt wird. Zu angemessenem Verhalten
gehören unter anderem gegenseitiges Grüßen, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit, sowie die friedliche
Lösung von Konflikten.
Angemessenes
Verhalten
1.2.  Zu den Grundprinzipien des Miteinanders zählt der Einsatz
gegen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit.
Gewalt, Mobbing, Fremdenfeindlichkeit
1.3.  Das Rauchen von Genussmitteln jeder Art sowie der Konsum von Alkohol, Drogen und Energydrinks sind innerhalb der Gebäude der Schule und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Gleiches gilt für das Mitbringen oder Handeln mit oben genannten Konsumgütern. Ebenfalls ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen strengstens untersagt.Rauchen, Alkohol, Drogen, Waffen, Energydrinks etc.
1.4.  Die Nutzung von Handys, Tablets oder ähnlichen Geräten ist nur zu schulischen Zwecken im Beisein und mit besonderer Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt. Bei unerlaubter Nutzung wird das Gerät eingezogen und kann nach Absprache bei der Fachlehrkraft abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Das Filmen und Fotografieren sowie das Anfertigen von Tonmitschnitten ist im gesamten Schulgebäude und Schulgelände untersagt und bedarf der Zustimmung der Schulleitung oder eines bevollmächtigten Lehrers. Der Datenschutz muss jederzeit eingehalten werden.
Handys, Tablets oder ähnliche elektronsiche Geräte
1.5.  Im Krankheitsfall melden die Eltern ihr Kind am ersten Krankheitstag bis 8:00 Uhr über das Sekretariat per E-Mail oder Telefon/Anrufbeantworter ab. Bei erneutem Fehlen an den sich anschließenden Tagen erfolgt die Abmeldung aus Sicherheitsgründen neu, es sei denn, das Kind wurde bereits für mehrere Tage entschuldigt.Verhalten bei
Erkrankungen
1.6.  In besonderen Fällen können die Lehrkräfte ein ärztliches Attest ab dem 1. Fehltag verlangen.
Die Entschuldigung/das Attest wird den Klassenlehrkräften persönlich übergeben. Das kann durch den Schüler oder die Schülerin selbst nach Beendigung der Krankheit erfolgen.
Bei unentschuldigtem Fehlen nach § 25 SOGYA darf die Note 6 bei einer verpassten Leistungsmessung erteilt werden. In der Sekundarstufe II können in diesem Fall 00 Punkte vergeben werden.
Unentschuldigtes Fehlen bei Leistungsmessung
1.7.  Freistellungen aus triftigen Gründen bis zu zwei Tagen können rechtzeitig (mind. 1 Woche vorher) beim Klassenleiter schriftlich beantragt werden. Nur mit erfolgter Genehmigung kann der Schüler oder Schülerin dem Unterricht fernbleiben. Freistellungen ab drei Tagen sind bei der Schulleitung rechtzeitig schriftlich zu beantragen.Freistellungen
1.8Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.Fundsachen
1.9Für die Sonderfälle, wie z. B. Brandalarm, gelten gesonderte Verhaltensregeln laut Alarmplan. Es gilt die Brandschutzordnung.Alarmplan
1.10  Die allgemeinen Verhaltensregeln gelten nicht nur für den
Aufenthalt in der Schule sondern für alle schulischen Veranstaltungen.
Außerschulische Veranstaltungen
   
2.   Regeln für besondere Bereiche
2.1.  Aus Gründen des Datenschutzes sind die Lehrerzimmer für
Schüler und Eltern nicht zugänglich.
Lehrerzimmer
2.2.  Für die Bibliothek gibt es eine gesonderte Benutzerordnung, die unter anderem vorsieht, dass dort keine Handys benutzt werden, nicht gegessen wird und sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausen nicht vor der Bibliothek aufhalten dürfen. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.Bibliothek
2.3.  Der Aufenthalt in den Speiseräumen ist vorrangig Schülerinnen und Schüler erlaubt, die an der Schulspeisung teilnehmen. Schulranzen und Sporttaschen sowie Jacken werden in die dafür vorgesehenen Schränke verstaut. Die Essensausgabe erfolgt geordnet und mit besonderer Rücksichtnahme auf die Schüler der 5. Klassen. Der Essensplatz ist in jedem Fall zu säubern und der Stuhl hochzustellen. Essensreste, Besteck und Geschirr sind auf die dafür vorgesehenen Behälter aufzuteilen. Schülerinnen und Schüler folgen den Anweisungen des Cateringpersonals und der aufsichtführenden Lehrkräfte.Speiseräume
2.4.  Das Rennen auf den Fluren ist nicht erlaubt. Sämtliche Aufenthaltsbereiche werden sauber gehalten und das Inventar wird sorgsam behandeltFlure, Treppenhaus und Aufenthaltsbereiche
2.5.  Die allgemeinen Verhaltensgrundlagen zur Hygiene und
Sauberhaltung sind zu beachten. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Die Türen sind stets zu schließen.
Toiletten
   
3.   Regeln für Pausenzeiten sowie vor und nach dem Unterricht
3.1.  Als Schulweg gilt der direkte Weg von zu Hause zur Schule und umgekehrt. Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Bei Regen, Sturm und Extremwetterlagen ist das Schulhaus ab 07.30 Uhr geöffnet.Schulweg, Betreten des Schulgebäudes
3.2.  Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden durch Aushänge
bekanntgegeben.
Unterrichtszeiten und Vertretungsplan
3.3.  Abgelegte Kleidung wird ordnungsgemäß aufbewahrt. Oberbekleidung wie Jacken, Mützen, Hüte und Regenschirme werden ordnungsgemäß (meist im hinteren Bereich der Klassenzimmer) abgelegt. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Nicht-religiöse Kopfbedeckungen werden beim Betreten des Schulhauses abgesetzt.
Jacken, Mützen etc. und Wertgegenstände
3.4.  Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Skate- oder Longboards, Inlineskatern usw. ist verboten. Diese werden an den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt und
angeschlossen. Fahrradbenutzung muss von den Eltern
schriftlich erlaubt sein. Sachhaftung besteht im Schadensfall
durch die Schule nicht.
Fahrräder, Skate- oder Longboards, etc.
3.5.  In den großen Pausen verlassen bei trockenem Wetter alle
Schüler zügig und auf kürzestem Weg die Unterrichtsräume
und begeben sich auf den Hof, wo sich die Schüler in den
vorgesehenen Bereichen aufhalten (kein Betreten von Beeten etc.). Die Unterrichtsräume werden verschlossen. Hauspausen werden durch eine Ansage signalisiert. In diesem Fall
sind alle Lehrkräfte für die Beaufsichtigung der Schüler im
Schulhaus verantwortlich.
Schulgebäude, Hauspause
3.6.  Den Anweisungen der Hofaufsicht ist Folge zu leisten. Verhaltensverstöße und Unfälle sind der Hofaufsicht führenden
Lehrkraft zu melden und Erste Hilfe ist zu leisten. Zum Vorklingeln des Pausenendes sind die Unterrichtsräume zügig
auf kürzestem Weg aufzusuchen.
Verhalten in den Pausen
3.7.  Die Verwendung von Spielgeräten ist nur zu sachgemäßer
Nutzung und unter besonderer Rücksichtnahme auf Andere
erlaubt. Spielgeräte sind zum Ende der Pause am dazu vorgesehenen Ort wieder abzulegen. Im Schulgebäude sind
diese nur in der Hand zu führen.
Bälle, Spielgeräte
3.8.  Die kleinen Pausen dienen dem Raum- und Lehrerwechsel
und der Vorbereitung auf die nächste Stunde (z. B. dem Toilettengang, Lüften, Wischen der Tafel, Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien etc.).
kleine Pausen
3.9.  Nach Schulschluss ist der Vertretungsplan für den Folgetag
einzusehen und das Schulgelände zu verlassen. Änderungen
können bis 15:00 Uhr erfolgen und sind ggf. über die Homepage nachzulesen.
Unterrichtsende
3.10.     Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Pausen und Freistunden nicht verlassen.Verlassen des Schulgeländes
 3.11Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gelten Sonderregelungen. Sekundarstufe II
4.   Verhalten im Unterricht
4.1.  Die Schülerinnen und Schüler sind mind. 5 min vor der ersten Unterrichtsstunde in ihrem Unterrichtsraum und haben die benötigten Materialien bereitgelegt. Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend, so informieren die Klassensprecherinnen und Klassensprecher das Sekretariat. Bei Abwesenheit der Sekretärin wird die Lehrkraft im Nachbarraum informiert.Unterrichtsbeginn
4.2.  Den Unterrichtsablauf regelt die Lehrkraft. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.Unterrichtsablauf
4.3.  Regelungen zum Essen im Unterricht trifft jede Lehrkraft jeweils für ihre Lerngruppe.Essen und Trinken im Unterricht
4.4.  Für die Fachräume gelten die gesonderten Fachraumordnungen. Die Fach- sowie Vorbereitungsräume sind nur im Beisein des Fachlehrers zu betreten.Fachräume
   
5.   Ordnung und Sauberkeit
5.1.  Ordnung und Sauberkeit in der Schule gewährleisten ein
angenehmes Lernumfeld. Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu vermeiden. Schäden an Gebäude oder Inventar sind zu melden. Mit den zur Verfügung gestellten Materialien ist gewissenhaft und pfleglich umzugehen. Schulbücher sind einzubinden. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen jeglicher Art kann die Schule Schadensersatz verlangen.
Umgang mit Lehrmaterialien, Haftung bei Schäden
5.2.  Die Schülerinnen und Schüler haben an den an die Schule angrenzenden Arealen und Wegen Ordnung und Sauberkeit zu halten (z.B. keinen Abfall jeglicher Art hinterlassen).Sauberkeit außerhalb des Schulgeländes
5.3Für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen sind alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte verantwortlich. Dazu zählen das Wischen der Tafel und das Schließen der Fenster, sowie das Aufsammeln von herumliegendem Abfall (z. B. Papier) und ggf. auch das Kehren des Raumes. Nach der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle hochgestellt.Ordnungsdienst in den Unterrichtsräumen

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Diese Hausordnung tritt nach ihrer Verabschiedung zum 01.08.2024 in Kraft.

M. Coccejus

Vorsitzender der Schulkonferenz und Schulleiter