Hausordnung

Vorläufige Hausordnung

Hier die PDF-Datei der ab August 2020 gültigen Hausordnung.

1.   Allgemeine Verhaltensregeln
1.1.  Alle Schulmitglieder verhalten sich stets so, dass niemand
gefährdet oder belästigt wird. Zu angemessenem Verhalten
gehören unter anderem gegenseitiges Grüßen, Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit, sowie die friedliche
Lösung von Konflikten.
Angemessenes
Verhalten
1.2.  Zu den Grundprinzipien des Miteinanders zählt der Einsatz
gegen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit.
Gewalt, Mobbing, Fremdenfeindlichkeit
1.3.  Das Rauchen von Genussmitteln jeder Art sowie der Konsum
von Alkohol, Drogen und Energydrinks sind innerhalb der
Gebäude der Schule und auf dem gesamten Schulgelände
untersagt. Gleiches gilt für das Mitbringen oder Handeln mit
oben genannten Konsumgütern. Ebenfalls sind das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Waffen und waffenähnlichen
Gegenständen strengstens untersagt.
Rauchen, Alkohol, Drogen, Waffen, Energydrinks etc.
1.4.  Die Nutzung von Handys, MP3-Playern oder ähnlichen Geräten ist nur zu schulischen Zwecken im Beisein und mit besonderer Erlaubnis einer Lehrkraft erlaubt. Bei unerlaubter
Nutzung wird das Gerät eingezogen und kann ab 13:30 Uhr
beim Fachlehrer / im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß wird das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Handys, MP3‑Player oder ähnliche Geräte
1.5.  Im Krankheitsfall hat eine telefonische Abmeldung am ersten
Krankheitstag bis 08:30 Uhr über das Sekretariat zu erfolgen. Bei erneutem Fehlen an den sich anschließenden Tagen
erfolgt die Abmeldung aus Sicherheitsgründen neu, es sei
denn, das Kind wurde bereits für mehrere Tage entschuldigt.
Bei bis zu drei Krankheitstagen erfolgt die schriftliche Entschuldigung durch die Eltern. Ab dem vierten Krankheitstag
ist ein ärztliches Attest zur Entschuldigung vorzulegen. Dieses wird dem Klassenleiter übergeben. Das kann durch den
Schüler/die Schülerin selbst nach Beendigung der Krankheit
erfolgen.
Verhalten bei
Erkrankungen
1.6.  Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.Fundsachen
1.7.  Für die Sonderfälle wie z. B. Brandalarm gelten gesonderte
Verhaltensregeln laut Alarmplan. Es gilt die Brandschutzordnung
Alarmplan, Brandschutzordnung
1.8.  Die allgemeinen Verhaltensregeln gelten nicht nur für den
Aufenthalt in der Schule sondern für alle schulischen Veranstaltungen.
Außerschulische Veranstaltungen
   
2.   Regeln für besondere Bereiche
2.1.  Aus Gründen des Datenschutzes sind die Lehrerzimmer für
Schüler und Eltern nicht zugänglich.
Lehrerzimmer
2.2.  Für die Bibliothek gibt es eine gesonderte Benutzerordnung.
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Bibliothek
2.3.  Der Aufenthalt in den Speiseräumen ist nur Schülern erlaubt, die an der Schulspeisung teilnehmen. Die Essensausgabe erfolgt geordnet und mit besonderer Rücksichtnahme
Speiseräume
auf die Schüler der 5. Klassen. Der Essensplatz ist in jedem
Fall zu reinigen und der Stuhl hochzustellen. Essensreste,
Besteck und Geschirr sind in die dafür vorgesehenen Behälter aufzuteilen. Den Anweisungen des Cateringpersonals ist
Folge zu leisten.
Speiseräume
2.4.  Das Rennen auf den Fluren ist zu unterlassen. Sämtliche
Aufenthaltsbereiche sind sauber zu halten. Inventar und
Ausstellungsstücke sind sorgsam zu behandeln.
Flure, Treppenhaus und Aufenthalts-bereiche
2.5.  Die allgemeinen Verhaltensgrundlagen zur Hygiene und
Sauberhaltung sind zu beachten. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Die Türen sind stets zu schließen.
WC-Anlagen
   
3.   Regeln für Pausenzeiten sowie vor und nach dem Unterricht
3.1.  Als Schulweg gilt der direkte Weg von zu Hause zur Schule und umgekehrt. Das Schulgebäude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Bei Regen, Schneefall und bei Frost unter 0° ist das Schulhaus ab 07.30 Uhr geöffnet.*Schulweg, Betreten des Schulgebäudes
3.2.  Die Unterrichts- und Pausenzeiten werden durch Aushänge
bekanntgegeben.
Unterrichtszeiten
3.3.  Oberbekleidung, Jacken, Mützen, Hüte und Regenschirme
werden ordnungsgemäß abgelegt. Für Wertgegenstände
wird keine Haftung übernommen.
Wertgegenstände
3.4.  Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrrädern, Skate- oder Longboards, Inlineskatern usw. ist verboten. Diese werden an den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt und
angeschlossen. Fahrradbenutzung muss von den Eltern
schriftlich erlaubt sein. Sachhaftung besteht im Schadensfall
durch die Schule nicht.
Fahrräder, Skate- oder Longboards, etc.
3.5.  In den großen Pausen verlassen bei trockenem Wetter alle
Schüler zügig und auf kürzestem Weg die Unterrichtsräume
und begeben sich auf den Hof, wo sich die Schüler in den
vorgesehenen Bereichen aufhalten (kein Betreten von Beeten etc.). Die Unterrichtsräume werden verschlossen. Hauspausen werden durch eine Ansage signalisiert. In diesem Fall
sind alle Lehrkräfte für die Beaufsichtigung der Schüler im
Schulhaus verantwortlich.
Schulgebäude, Hauspause
3.6.  Den Anweisungen der Hofaufsicht ist Folge zu leisten. Verhaltensverstöße und Unfälle sind der Hofaufsicht führenden
Lehrkraft zu melden und Erste Hilfe ist zu leisten. Zum Vorklingeln des Pausenendes sind die Unterrichtsräume zügig
auf kürzestem Weg aufzusuchen.
große Pausen
3.7.  Die Verwendung von Spielgeräten ist nur zu sachgemäßer
Nutzung und unter besonderer Rücksichtnahme auf Andere
erlaubt. Spielgeräte sind zum Ende der Pause am dazu vorgesehenen Ort wieder abzulegen. Im Schulgebäude sind
diese nur in der Hand zu führen.
Spielgeräte
3.8.  Die kleinen Pausen dienen dem Raum- und Lehrerwechsel
und der Vorbereitung auf die nächste Stunde (z. B. dem Toilettengang, Lüften, Wischen der Tafel, Bereitlegen der Unterrichtsmaterialien etc.).
kleine Pausen
3.9.  Nach Schulschluss ist der Vertretungsplan für den Folgetag
einzusehen und das Schulgelände zu verlassen. Änderungen
können bis 14:00 Uhr erfolgen und sind ggf. über die Homepage nachzulesen.
Unterrichtsende
3.10.     Schüler dürfen während der Pausen und Freistunden das
Schulgelände nicht verlassen.
Verlassen des Schulgeländes
   
4.   Verhalten im Unterricht
4.1.  Kurz vor Beginn der Unterrichtsstunde haben sich alle Schüler an ihren Plätzen im Unterrichtsraum aufzuhalten. Jacken
sowie unterrichtsfremde Gegenstände sollten verstaut sein
und die benötigten Unterrichtsmaterialien bereitliegen. Ist
10 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend,
so informiert der Klassensprecher das Sekretariat. Bei Abwesenheit der Sekretärin wird ein Fachlehrer im Nachbarraum
informiert.
Unterrichtsbeginn
4.2.  Den Unterrichtsablauf regelt die Lehrkraft. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.Unterrichtsablauf
4.3.  Essen und Kaugummi-Kauen sind während des Unterrichts
untersagt. Regelungen zum Trinken im Unterricht trifft jede
Lehrkraft jeweils für ihre Lerngruppe.
Essen und Trinken im Unterricht
4.4.  Für die Fachräume gelten die gesonderten Fachraumordnungen. Die Fach- sowie Vorbereitungsräume sind nur im Beisein des Fachlehrers zu betreten.Fachräume
   
5.   Ordnung und Sauberkeit
5.1.  Ordnung und Sauberkeit in der Schule gewährleisten ein
angenehmes Lernumfeld. Verschmutzungen oder Beschädigungen sind zu vermeiden. Schäden an Gebäude oder Inventar sind zu melden. Mit den zur Verfügung gestellten Materialien ist gewissenhaft und pfleglich umzugehen. Schulbücher sind einzubinden. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen jeglicher Art kann die Schule Schadensersatz verlangen.
Haftung bei Schäden
5.2.  Für Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen sind
alle Schüler sowie Lehrkräfte verantwortlich, im Besonderen
auch der wöchentliche Ordnungsdienst. Dazu zählen der Tafeldienst und das Schließen der Fenster, sowie das Aufsammeln von herumliegendem Abfall (z. B. Papier) bzw. auch
das Kehren des Raumes. Nach der letzten Stunde in einem
Unterrichtsraum werden die Stühle hochgestellt (außer
mittwochs).
Ordnungsdienst in den Unterrichtsräumen

Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Diese Hausordnung tritt nach ihrer Verabschiedung in der Gesamtlehrerkonferenz am 01.08.2017 als vorläufige Hausordnung, bis zur Beratung in der Schulkonferenz, in Kraft.

*Punkt 3.1 wurde auf Beschluss der Schulkonferenz am 30.09.2020 geändert.