#UPLOAD-FILTER im Kopf – Schutz des geistigen Eigentums

Am 13.03.19 und am 14.03.19 kam Frau Monz zu uns in die Schule und erklärte uns, was man veröffentlichen darf und was nicht.
Die große Frage dabei war: Was darf man fotografieren und veröffentlichen? Zusammen sind wir viele unterschiedliche Situationen, die auf Bildern zu sehen waren, durchgegangen und haben besprochen, was man davon hochladen dürfte. Zum Beispiel Selfies, Bilder von Personen des öffentlichen Lebens oder Fanfotos mit Stars zählen dazu. Es ist aufgefallen, dass man auf vieles achten muss, wie zum Beispiel den Hintergrund oder ob man Marken auf den Bildern sieht, wenn man Bilder veröffentlichen möchte. Macht man z.B ein Bild vom Meer hat man die Urheberrechte (bis 70 Jahre nach dem Tod) daran. Es existieren aber auch einige Ausnahmen.

Artikel 13  Was steckt dahinter?
Das eigentliche Ziel von Artikel 13 ist es, dass zum Beispiel Künstler Geld für ihre Werke bekommen (und z.B Musik nicht mehr irgendwo kostenlos gestreamt werden kann). Nur warum protestieren dann so viele dagegen?Die Protestierenden sind nicht explizit gegen das Urheberrecht und Lizenzierung, sondern eher gegen den so genannten Upload Filter. Sie haben die Sorge, dass die KI (künstliche Intelligenz) nicht zwischen legalen Inhalten (Satire, Zitate, usw.) und illegalen Inhalten (also nicht lizensierten Inhalten) unterscheiden kann. 

Man sollte also darauf achten was man veröffentlicht und ggf. darüber nachdenken was man unter einem Bild schreibt oder in einem Video sagt, da es vieles gibt was nicht ins Internet gehört, man also lieber nicht mit der Welt teilen sollte. Das gilt auch für die Sachen, die auf Bildern oder in Videos zu sehen sind .

Das Internet vergisst NIE, was einmal im Internet ist BLEIBT im Internet.

Autor: Miriam aus der Klasse 8-2

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Author: Fr. Küttner